Die Personalakte dokumentiert den Werdegang des Bündner Landwirts Adolphe Risch (1881–1954), der ab 1904 als Beamter im Freistaat Kongo und später im Belgisch-Kongo zum Leiter einer botanischen Versuchsstation aufstieg. Solche «Dossiers du Personnel d’Afrique», die vom Verwaltungsapparat angelegt wurden, umfassen tausende Laufbahnen und zeigen, wie Belgien seine Beamten rekrutierte, mit dem Ziel die Produktion von der Metropole aus zu steuern und effizienter zu organisieren. Risch steht exemplarisch für einen Typus kolonialer Laufbahn. Rascher Aufstieg auf der Karriereleiter und ein im Vergleich zur Heimat hohes Einkommen boten jungen Männern einen Anreiz, sich in den Dienst der Kolonialverwaltung zu stellen – auch fernab der Verwaltungszentren.
1913 zeichnete der damalige «chef de culture», Adolphe Risch, einen Plan der staatlichen Versuchsstation Ganda Sundi. Auf dem Stationsplan sind Flüsse, Wege, Gebäude und Anbauparzellen verzeichnet. Er veranschaulicht, wie Landwirtschaft im Belgisch-Kongo neu organisiert wurde; Land wurde vermessen, in Parzellen aufgeteilt und der Anbau von Exportpflanzen erprobt – Erkenntnisse, die in grossflächigen privaten Plantagen genutzt wurden. Staatlich organisierte Forschung und koloniale Wirtschaft griffen hier ineinander. Zugleich wurden Länder zum Besitz des Kolonialstaates erklärt, wodurch traditionelle Formen gemeinschaftlicher Nutzung durch lokale Gemeinschaften ihre Gültigkeit verloren.
Als Stationsleiter war Risch für den Anbau, die Verwaltung und die Rekrutierung von Arbeitskräften aus den umliegenden Gebieten verantwortlich. Eine Tätigkeit, die ihm den Zugang zu ethnologischen Objekten verschaffte; 1915 übermittelte er der Ostschweizerischen Geographisch-Commerziellen Gesellschaft bei einem Heimaturlaub 42 Objekte. Diese stammen wohl aus seiner Zeit in Ganda Sundi, gelegen im «Oberen Mayombe-Gebiet» nahe der Atlantikküste.
Die Akten vom Service métropolitain de la Justice in Brüssel, Belgien geben Einblick in ein Disziplinarverfahren gegen den Leiter der staatlichen Versuchsstation Ganda Sundi, Adolphe Risch (1912–1913). Nach dem Tod eines 14-jährigen Arbeiters namens Kioka reichte die Dorfgemeinschaft eine Beschwerde beim Bezirksleiter ein. Die Akten zeigen, wie körperliche Strafen in der Arbeitsordnung als zulässiges Mittel der Disziplin und Kontrolle galten: Kioka soll nach dem Aufsammeln noch nicht trockener Äste mit Peitschenhieben bestraft worden sein. Die Untersuchung gibt Einblick in ein koloniales Justizsystem, das nach 1908 zwar reformiert, aber weiterhin von Ungleichheit geprägt war: Die einheimische Bevölkerung konnte zwar Beschwerde einreichen, besassen jedoch nicht die gleichen Rechte wie Europäer. Bei den Ermittlungen stützten sich die Justizbeamten meist auf Aussagen europäischer Beamten, während lokale Zeugen nur selten Gehör fanden. So auch im Fall Risch, bei dem Dorfangehörige bezeugen konnten, dass Kioka nach seiner Rückkehr an seinen schweren Verletzungen erlegen ist – und nicht etwa an Vorerkrankungen. Der Stationsleiter wurde schliesslich freigesprochen, aber wegen formaler Verstösse gerügt.
Quellen
Archiv OGCG
Risch, Adolphe. Dossiers du Personnel d’Afrique : SPA Colonie 15.579. Archives générales du Royaume 2
Service métropolitain de l’Agriculture. Analyses d’échantillons de revues et de mineaux. AGRI 60. Archives générales du Royaume 2
Rapport Economique 1922. Situation des plantations. Barumbu. 1. April. 1925. Direktor der Versuchsstation Station A. Risch. INEAC NILCO 55. Archives générales du Royaume 1
Dossier du Service métropolitain de la Justice. JUST 53A. Archives générales du Royaume 2